Informationen zur Neuropsychologie in der stationären Rehabilitation

Viele Patient*innen mit einer neurologischen Erkrankung haben während ihrer stationären neurologischen Rehabilitation erstmals Kontakt mit der Neuropsychologie.

Das Ziel der neurologischen Rehabilitation besteht darin, den Patient*innen

  • die Rückkehr in ihren vertrauten persönlichen Lebensbereich (Familie, Freundeskreis, Wohnumfeld) zu ermöglichen,
  • ihre Selbständigkeit im Alltag zu fördern (einschließlich der Fortsetzung von Hobbies und Interessen) sowie
  • ggf. die Voraussetzungen zur Wiederaufnahme oder Fortsetzung der bisherigen beruflichen Tätigkeit zu trainieren.

Der Schwerpunkt der neurologischen Rehabilitation liegt deshalb in der Förderung der individuellen Fähigkeiten zur Teilhabe an den persönlich relevanten Lebensbereichen. Dazu müssen die jeweiligen gesundheitlichen Beeinträchtigungen differenziert erfasst (Diagnostik) und durch passende Therapien möglichst reduziert werden. Dabei sind die individuellen Ziele und Rahmenbedingungen (Kontextfaktoren) maßgeblich.

In der Neuropsychologie erfolgt zunächst oft eine Diagnostik der kognitiven (geistigen) Leistungsfähigkeit:

  • der Aufmerksamkeitsfunktionen
  • der Lern- und Gedächtnisleistungen
  • der sogenannten exekutiven Fähigkeiten wie Planen, Problemlösen und Flexibilität
  • ggf. auch der Orientierung zu Zeit und Ort
  • der visuellen Wahrnehmung etc.

Dabei werden sowohl mögliche Beeinträchtigungen als auch Ressourcen genauer untersucht und mit den Patient*innen hinsichtlich der wahrscheinlichen Auswirkungen auf den individuellen Alltag besprochen. Parallel dazu wird auch die emotionale Befindlichkeit beachtet und diagnostiziert. Hierbei stehen depressive Verstimmungen oder Ängste im Mittelpunkt.

Im weiteren Verlauf erfolgt dann in der Regel eine neuropsychologische Therapie

  • der individuellen beeinträchtigten kognitiven Fähigkeiten
  • begleitet von stützenden Interventionen zur Krankheitsbewältigung und
  • Beratung sowie Training zur Vorbereitung der persönlichen, sozialen und ggf. beruflichen Teilhabe nach der Rehabilitation.

 

Je nach individueller Situation sind auch neuropsychologische Interventionen zur Förderung der Einsicht in die kognitiven oder verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen erforderlich, welche für die Patient*innen vor allem anfangs oft nicht unmittelbar erkennbar und erlebbar sind.

Zudem können Beratungen und Therapien zur Stärkung der emotionalen Stabilität oder der Verhaltenssteuerung erfolgen.

Nach Möglichkeit sollte auch eine Beratung der Angehörigen erfolgen. In der stationären neuropsychologischen Therapie wird häufig eine Kombination von individuellen Therapien und Gruppentherapien zur Erreichung der patientenbezogenen Ziele genutzt.

Infos für Betroffene und Angehörige

Die Neuropsychologie in der stationären Rehabilitation legt oft wichtige Grundlagen für die weitere ambulante neuropsychologische Therapie. Sie kann „Berührungsängste“ bzgl. psychologischer Therapien auf Seiten der Rehabilitand*innen abbauen und Brücken schlagen zu einer gut koordinierten weiteren Versorgung der Patient*innen.

Wer führt die stationäre neuropsychologische Behandlung durch?

Die stationäre neuropsychologische Therapie erfolgt in entsprechend qualifizierten und ausgestatteten Kliniken

    • im Rahmen einer neurologischen Frührehabilitation

    • im Rahmen von stationären Anschluss-Heil-Behandlungen (AHB) zeitnah an die Behandlung in einem Akut-Krankenhaus

    • im Rahmen von stationären oder teilstationären Rehabilitationsbehandlungen

    • oder im Rahmen von berufsgenossenschaftlichen stationären Heilverfahren

Im Rahmen dieser stationären Rehabilitationsbehandlungen erfolgt eine interdisziplinäre Therapieplanung und Umsetzung. Das bedeutet, dass zusätzlich zur neuropsychologischen Therapie auch weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen berücksichtigt und behandelt werden, z.B. mittels ärztlicher Beratung und medikamentöser Therapie, Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie oder Sozialberatung. Die stationäre neuropsychologische Therapie ist also eingebettet in ein multidisziplinäres Behandlungskonzept, in dem die verschiedenen individuellen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und Bedürfnisse der Patient*innen berücksichtigt werden.

Kostenübernahme: Wie muss eine stationäre Rehabilitationsbehandlung beantragt worden?

Die stationäre Rehabilitationsbehandlung muss zuvor beantragt und von dem zuständigen Kostenträger (z.B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft) bewilligt worden sein. Die Beantragung erfolgt im Akutkrankenhaus und in der Frührehabilitation oft auf Empfehlung der zuständigen Ärzt*innen durch den dortigen Kliniksozialdienst, in Abstimmung mit den Patient*innen und ggf. den Angehörigen. In den späteren Rehaphasen ist meist ein Antrag durch die behandelnden ambulanten Haus- oder Fachärzt*innen erforderlich, ggf. auch auf Vorschlag der Patient*innen.