Regularien
Mit der Studienreform von 2019 und der Neugestaltung des Psychotherapeutengesetzes vom 01.09.2020 ergeben sich eine Reihe von entscheidenden Veränderungen im Hinblick auf die Erlangung des Titels „Klinische Neuropsycholog*in“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“ und die damit verbundenen Arbeits- und Niederlassungsmöglichkeiten.
Aktuell (Stand Juli 2022) können approbierte Kolleg*innen eine abschließende Prüfung bei der Psychotherapeutenkammer Bayern (PtK) ablegen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- zweijährige praktische (Vollzeit-)Tätigkeit in akkreditierten Einrichtungen
- 400 Theoriestunden
- 100 Supervisionsstunden
- fünf Fallberichten, davon zwei Gutachten
Informationen erhalten Sie über die PtK. Entsprechende Merkblätter und Antragsunterlagen für die aktuell noch gültigen Anforderungen können hier heruntergeladen werden.
Seit 2022 schließen Studierende das Psychotherapiestudium mit der Approbation ab und absolvieren hiernach eine fünfjährige Gebietsweiterbildung. Die Weiterbildung erfolgt in unterschiedlichen Bereichen, von denen eine Option auch die „Neuropsychologische Psychotherapie“ darstellt. Ausführliche Informationen finden Sie auf den Webseiten der PtK, die für die Bereiche der Weiterbildungen im Bundesland Bayern verantwortlich ist.